Regalinspektion nach DIN EN 15635 für Ortsfeste Regalanlagen

Herstellerunabhänging, mit Austausch der beschädigten und defekten Teile

Lagereinrichtungen und Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese
Einrichtungen  müssen  gemäß  § 10  der  Betriebssicherheitsverordnung von  befähigten Personen  kontrolliert  werden.

Diese Aufgabe übernehmen unsere vom TÜV SÜD ausgebildeten Regalprüfer, welche auf Grundlage der DIN EN 15635
ausgebildet  wurden  und  das  Prüfzertifikat  führen.  Die  Inspektion der ortsfesten Regalanlage  erfolgt  bei  laufendem
Betrieb.

  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach BGR 234
  • Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
  • Herstellerunabhängig, mit Austausch von beschädigten, defekten Teilen
  • Mindestens alle 12 Monate eine Inspektion durch eine befähigte Person
  • Anfertigung eines schriftlichen Berichts mit Aufbewahrungspflicht
  • Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regalsystem und dem Aufbau
  • Einschätzung der Nutzungssicherheit
  • Beurteilung und Kennzeichnung beschädigter Bauteile
  • Schnelle Instandsetzungsarbeiten der beschädigten Teile
  • Schadenanalyse und Ausarbeitung eines Kostenangebotes für die Instandsetzung

Diese Regaltypen unterliegen der Prüfpflicht !

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Mehrgeschossanlagen
  • Durchlaufregale
  • Lagerbühnen